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   BVerwG, 10.11.2004 - 7 B 52.04   

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https://dejure.org/2004,17472
BVerwG, 10.11.2004 - 7 B 52.04 (https://dejure.org/2004,17472)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 7 B 52.04 (https://dejure.org/2004,17472)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 7 B 52.04 (https://dejure.org/2004,17472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Auskehr eines Veräußerungserlöses; Veräußerung eines Grundstücks durch einen staatlichen Verwalter; Erbengemeinschaft von Miterben mit Wohnsitz in West-Berlin und der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2004 - 7 B 52.04
    Denn in diesen Fällen beruhte die Veräußerung auf der prinzipiellen rechtlichen Unbeständigkeit der Erbengemeinschaft (vgl. § 2042 Abs. 1 BGB, § 423 Abs. 1 ZGB) und dem entsprechenden Willen der Miterben, sich hinsichtlich des Grundstücks durch dessen Veräußerung und die nachfolgende Aufteilung des Veräußerungserlöses auseinanderzusetzen; sie kann daher weder insgesamt noch teilweise dem staatlichen Verwalter als eigene (Unrechts-)Handlung zugerechnet werden (Urteil vom 24. Oktober 1996 BVerwG 7 C 14.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93).
  • BVerwG, 24.06.2005 - 8 B 38.05
    An einem solchen Handeln fehlt es, wenn - wie es nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts hier der Fall war - der staatliche Verwalter eines Erbanteils an einer von der Erbengemeinschaft zum Zwecke der Erbauseinandersetzung vorgenommenen Veräußerung eines Nachlassgrundstücks nur mitwirkte, ohne das Geschäft selbst zu betreiben (vgl. auch Beschluss vom 10. November 2004 - BVerwG 7 B 52.04 - juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09

    Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR

    Gleiches gilt, wenn die Veräußerung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung erfolgte (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - 7 C 39.97 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159 = juris Rdnr. 16 zur Veräußerung eines Eigenheimes nach Entzug des Nutzungsrechts am volkseigenen Boden), sowie schließlich bei der Mitwirkung des staatlichen Verwalters an einer Erbauseinandersetzung (BVerwG, Beschluss vom 10. November 2004 - 7 B 52.04 -, juris Rdnr. 6 m.w.N.) oder der Aufhebung der ehelichen Vermögensgemeinschaft (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2010 - 8 B 86.09 -, juris Rdnr. 2 ff. m.w.N.).
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